Eine Karte Zuviel gekauft

mcshiti

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uns ist einer abgesprungen, und jetzt wollt ich wissen ob, ich die karte zb. bei der kasse wieder zurücktauschen kann oder ob einer von euch ne karte braucht und mir dadurch die last der zuvielgekauften karte (man klingt das schei**e) abnehmen kann...
 

nitsche

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Zurücktauschen kannste sie nicht. Baer ich drück dir die Daumen, dass du sie eventuell hier oder z.B. bei Ebay los wirst ;)
 

mcshiti

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also alles auf einmal...
bin 23, aber was mein alter mit der karte zu tun hat?
bin aus tirol...
ebay wär a idee jo....
also eher schaun das ich sie vorher los werde... und den stress bei RIP nicht hab...
 

Famalysz

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ich dneke die einzige chance ist ebay...aber da würd ich mich beeilen sonst klappt die sache mit dem versand nicht mehr!!
 

maya_01

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um wieviel verkaufst du sie? wir würden noch eine benötigen und kommen aus kärnten! also da müsste es mit der Post auch noch funktionieren oder so!
 

Bertl

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TheEmperor hat ja auch geschrieben, "wäre er Ringrocker" und in dem Fall hätte er wohl ne Karte für RaR :?:
 
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DrumZ

SpamZ
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mann verdammt du solltest lehrer werden Bertl ;);):mrgreen: ......naja ich glaub schon das du wenn du schnell machst sie noch über ebay los wirst...aber lieber die Karte unter PR's halten also gib sie doch maya
 

maxibt

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mcshiti schrieb:
bin 23, aber was mein alter mit der karte zu tun hat?
Wärst du unter 18 und hättest die Karte ohne Einverständnis deiner Eltern alleine gekauft, hätten deine Eltern den Kaufvertrag widerrufen und das Geld zurückfordern können!
Allerdings hab ich keine Ahnung, ob es einen ähnlichnen Paragraphen im österreichischen Recht auch gibt... was solls, du bist ja eh "zu alt" ;)

Ich würde dann auch eBay oder fansale.de empfehlen (aber schnell), oder halt das Angebot von maya_01 annehmen!
 

AleKz

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wie ich die ganzen 16 jährigen mit ihrem halbwissen doch liebe^^


und du denkst, des geht wirklich so einfach?

a) angenommen es würde so einfach gehn, die frist beträgt 2 wochen und ich geh mal stark davon aus, dass er die karte schon länger als 2 wochen besitzt

b) des durchzusetzen wäre ein riesen ding, weil der verkäufer sich wahrscheinlich erstmal querstellen würde und die eltern müssten auch erstmal beweisen, dass er das nicht mit seinem taschengeld, dass er zur freien verfügung wahrschein hat, gekauft hat, sondern mit irgendwelchem geld, dass für andere dinge vorhergesehn war...


also...vergiss den fall ;)

aber kommt ja eh alles nich in frage...
 

maxibt

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AleKz schrieb:
wie ich die ganzen 16 jährigen mit ihrem halbwissen doch liebe^^


und du denkst, des geht wirklich so einfach?

a) angenommen es würde so einfach gehn, die frist beträgt 2 wochen und ich geh mal stark davon aus, dass er die karte schon länger als 2 wochen besitzt

b) des durchzusetzen wäre ein riesen ding, weil der verkäufer sich wahrscheinlich erstmal querstellen würde und die eltern müssten auch erstmal beweisen, dass er das nicht mit seinem taschengeld, dass er zur freien verfügung wahrschein hat, gekauft hat, sondern mit irgendwelchem geld, dass für andere dinge vorhergesehn war...


also...vergiss des fall ;)

aber kommt ja eh alles nich in frage...
Wie ich die ganzen (keine Ahnung wie alt :P) -Jährigen doch liebe, die meinen sie wären schlaurer als andere!

a) Für Käufe von Minderjährigen gibt es keine "Frist" in dem Sinne (außer der Käufer ist mittlerweile volljährig, denn durch Erreichen der Volljährigkeit werden alle vorher getätigten Käufe rechtsgültig). Die Frist von 14 Tagen, die du vermutlich meinst, bezieht sich auf etwas ganz anderes, nämlich auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzkäufen. Und die gibt es natürlich auch für Leute über 18 Jahren...

b) Das Durchzusetzen wäre überhaupt kein riesen Ding, denn die Sachlage ist hier ganz einfach: Kauft ein Minderjähriger ein Produkt - welches und wie teuer auch immer (es geht NICHT nur um Käufe jenseits des Taschengeldparagraphen!) - benötigt er prinzipiell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; bis ein Erziehungsberechtigter den Kauf entweder widerruft oder bestätigt, ist der Kaufvertrag "schwebend unwirksam". (vgl. z.B. §107 BGB).


Also: in Zukunft erstmal selbst überlegen ob man Recht hat, bevor man hier einen auf oberschlau macht! ;)
 

IceTigerly

hmmmm ok
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Hehe dazu kann ich doch glatt auch mal schnell mein Senf abgeben, wie ich heute zufällig in ner Vorlesung gehört hab könnte er egal wie alt, die Karte innerhalb 2 Wochen zurückgeben falls er sie übers Internet gekauft hätte, dann würde das zum Fernabsatzgesetz zählen ;)
 

maxibt

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Ja das sowieso! Meinte ich doch - siehe a) ;)