Schwarz-Gelb : Erste Einigungen mit Konsequenzen für Foren und Blogs

Balu

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Auszug aus den aktuellen Berichten zum Koalitionsvertrag:
Stattdessen betont der Entwurf, dass "Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler". Daher werde ein Leistungsschutzrecht "zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" angestrebt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-Dritten-Korb-836450.html

Was bedeutet das mit dem Leistungsschutzrecht nun im Klartext?

Genau wie bei Musik und Film werden auch die Arbeiten und Erzeugnisse von Verlagen und Nachrichtenagenturen durch das Urheberrecht geschützt. Das ist schon heute so. Wenn also eine Nachrichtenagentur eine Information veröffentlicht, dann hat die Agentur an dieser formulierten Nachricht die Urheberrechte. Bisher nicht davon betroffen sind kleine Auszüge, z.B. die Überschrift einer Nachricht. Auf dem Prinzip basiert Google News und Suchmaschinen ganz allgemein. Es wird eine kurze Zusammenfassung der Nachricht dargestellt mit Link auf das eigentliche Angebot. Genau das gefällt den Verlagen nicht mehr.

Mit einem gegenüber dem Urheberrecht erweiterten Leistungsschutzrecht werden alle Teile der Leistung geschützt, im Zweifelsfalle auch die Überschrift.

Da bei Leistungsschutzrechten die urheberrechtliche Schöpfungshöhe keine Rolle spielt, könnte man hierüber im Prinzip einem Verlag Rechte an sehr kleinen Ausschnitten aus Texten ausschließlich zuordnen. Je nachdem, wie weit man das treibt, könnte man zum Beispiel bestimmen, dass der Satz: „Merkel will mehr Polizisten und Videoüberwachung“ dem Spiegel-Verlag „gehört“, weil er ihn am 19. September 2009 als Überschrift für eine Online-Nachricht verwendet hat. Lässt Google in der News-Suche diese Überschrift anzeigen oder weist ein Blogger auf den Artikel unter Verwendung des Satzes hin, müssten sie den Spiegel-Verlag um Erlaubnis fragen oder (wenn das Leistungsschutzrecht nur einen Vergütungsanspruch gewähren würde) zumindest eine Lizenzgebühr zahlen.

Auf die Spitze getrieben gehören dann auch Formulierungen wie "Michael Jackson ist tot", oder "Rammstein spielt bei Rock im Park" dem ersten der diese Nachricht veröffentlicht.

Die Details zum diesem "Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet" werden noch ausgehandelt. Entstanden ist das aus dem Problem das Zeitungen immer mehr rückläufige Umsätze haben und nun andere Möglichkeiten der Finanzierung nutzen

Hier ein paar Links mit weitergehenden Informationen:
http://carta.info/15635/leistungsschutzrecht-fuer-verlage-mehr-schaden-als-nutzen/
http://carta.info/16569/koalition-plant-leistungsschutzrecht-fuer-verlage/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-plant-Dritten-Korb-836450.html

Zielen tut das Ganze primär auf Google, auf deren Webseite sollen nicht mehr Überschriften von Nachrichtenseiten gelistet werden dürfen. Das trifft aber in der Form dann auch alle anderen Webseiten, Blogs und Foren.

Ich hoffe mal das keiner die Nachricht "Guten Morgen" veröffentlicht und schützt, dann müsste ich jeden Tag beim Weg an den Arbeitsplatz schon deutlich in die Gema Kasse zahlen
 

Bertl

kam, sah, schleckte
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Naja, ich denke, dass dann gerade kleinere Zeitungen nicht mehr soviele Klicks verbuchen werden.
Wenn ich mein Verhalten anschaue:
Ich suche News bei google und gehe dann auf die Seiten der Medien; anders würde ich auf deren Seite nie vorbeischauen.

Btw: ich lass mir jetzt dann atmen schützen, dann zock ich euch alle ab!:piratecap: