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Das Studentenwerk München will meinen BAFöG-Antrag nicht weiterbearbeiten, bevor ich nicht Person X schriftlich dazu auffordere, bestimmte Angaben beim selben Amt zu machen. Als Beleg dafür, dass ich das wirklich getan habe wollen sie einen Beleg des Einschreibens sowie - und das finde ich pikant - eine Kopie des Briefes selber. Nun ist es so, dass ich zu Person X in einem etwas gestörten Verhältnis lebe, und ich keine große Lust habe, Details über dieses Verhältnis zu veröffentlichen. Nun ist "keine Lust" natürlich kein wirklich gutes Argument, das Grundgesetz dafür wohl umso mehr. Und da steht in Art. 10 GG etwas von "Briefgeheimnis" und so.
Hat jemand schonmal Erfahrung damit gemacht, oder ist jemand schon im Jurastudium weit genug fortgeschritten, um da eine Einschätzung zu geben?
Hat jemand schonmal Erfahrung damit gemacht, oder ist jemand schon im Jurastudium weit genug fortgeschritten, um da eine Einschätzung zu geben?