Studentenwerk vs. Grundgesetz

McGuinness

gepflegt pessimistisches Kaninchen
Veteran
Beiträge
4.797
Reaktionspunkte
307
Das Studentenwerk München will meinen BAFöG-Antrag nicht weiterbearbeiten, bevor ich nicht Person X schriftlich dazu auffordere, bestimmte Angaben beim selben Amt zu machen. Als Beleg dafür, dass ich das wirklich getan habe wollen sie einen Beleg des Einschreibens sowie - und das finde ich pikant - eine Kopie des Briefes selber. Nun ist es so, dass ich zu Person X in einem etwas gestörten Verhältnis lebe, und ich keine große Lust habe, Details über dieses Verhältnis zu veröffentlichen. Nun ist "keine Lust" natürlich kein wirklich gutes Argument, das Grundgesetz dafür wohl umso mehr. Und da steht in Art. 10 GG etwas von "Briefgeheimnis" und so.
Hat jemand schonmal Erfahrung damit gemacht, oder ist jemand schon im Jurastudium weit genug fortgeschritten, um da eine Einschätzung zu geben?
 

the_Clarence

nur_albert
Veteran
Beiträge
11.146
Reaktionspunkte
4.929
Alter
40
Ort
drauss aufm Land
Website
www.clarence-alcoholics.de.vu
Ich hab davon keine Ahnung, aber was wäre so schlimm, wenn du einfach einen förmlichen Brief schickst, mit "sehr geehrter Herr X, ..." ihn förmlich bittest die Daten dem Bafögamt zu schicken, und ihm gleichzeitig mittteilst, dass die Kopie des Briefes beim Amt landet?

so hats ein Kumpel von mir immer gemacht.
 

Dom

Parkrocker
Beiträge
2.720
Reaktionspunkte
1.048
kommt auch komisch, wenn herr x zb sein vater oder sowas ist. ich kenn deine situation nicht steffen, aber so in der art hat sichs angehört.
 

McGuinness

gepflegt pessimistisches Kaninchen
Veteran
Beiträge
4.797
Reaktionspunkte
307
@clarence: Ob das ein nichtssagender Brief ist oder nicht finde ich unerheblich. Brief ist Brief. Ich finde es einfach irgendwie erschreckend, dass die das mal so pauschal verlangen und bisher damit offensichtlich durchkommen.
 

the_Clarence

nur_albert
Veteran
Beiträge
11.146
Reaktionspunkte
4.929
Alter
40
Ort
drauss aufm Land
Website
www.clarence-alcoholics.de.vu
@dom: mir wars ziemlich klar dass es auch der herr Vater sein kann. Aber was spricht dagegen auch den Herrn Vater mit Herr X anzureden... wenns verhältnis eh ned passt is doch egal.

@steffen: Ich habs halt immer so gesehen, dass man wenn man Bafög will eben auch manche Sachen preis geben muss... man will was, also muss man sich auch drum kümmern. Und wenn man nur den Beleg des Einschreibens schickt, dann wissen die ja nicht was du geschickt hast.
Mein Kumpel hat des damals aber irgendwie so hingebogen, dass das Bafögamt selbst ein schreiben an mister X geschickt hat und ihn aufgefordert hat die Daten zu schicken.