Wie ich die ganzen (keine Ahnung wie alt :P) -Jährigen doch liebe, die meinen sie wären schlaurer als andere!
a) Für Käufe von Minderjährigen gibt es keine "Frist" in dem Sinne (außer der Käufer ist mittlerweile volljährig, denn durch Erreichen der Volljährigkeit werden alle vorher getätigten Käufe rechtsgültig). Die Frist von 14 Tagen, die du vermutlich meinst, bezieht sich auf etwas ganz anderes, nämlich auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzkäufen. Und die gibt es natürlich auch für Leute über 18 Jahren...
b) Das Durchzusetzen wäre überhaupt kein riesen Ding, denn die Sachlage ist hier ganz einfach: Kauft ein Minderjähriger ein Produkt - welches und wie teuer auch immer (es geht NICHT nur um Käufe jenseits des Taschengeldparagraphen!) - benötigt er prinzipiell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; bis ein Erziehungsberechtigter den Kauf entweder widerruft oder bestätigt, ist der Kaufvertrag "schwebend unwirksam". (vgl. z.B. §107 BGB).
Also: in Zukunft erstmal selbst überlegen ob man Recht hat, bevor man hier einen auf oberschlau macht! ;)