habs immer noch nich verstanden

erdbeerlolli

Parkrocker
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München
sry... ich habs leider immer noch nich verstanden...
Wie ist das mit leuten zwischen 14 und 16?
dürfen sie rip jez besuchen oder nich?
muss da ein erziehungsberechtigter mitfahren?
kann die erziehungsberechtigung (oda wie auch immer man des nennt)
auf einen anderen erwachsenen übertragen werden?
wär froh wenn mir jemand helfen könnte
danke
 
eigentlich isses ganz einfach. siehe auch die faq oder diesen thread zum thema

faq schrieb:
Ich bin noch nicht volljährig, darf ich trotzdem zu Rock im Park?

Neuregelung ab 2005

* Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet.
* Kinder zwischen 8 und 14 Jahren müssen vom einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit.

In Ausnahme zu diesem gibt es folgende abweichende Regelungen, die ein bereits sehr weitgehendes Entgegenkommen der Nürnberger Behörden darstellen, allerdings dafür auch absolut strikt einzuhalten sind, so dass Ihr Euch noch weitergehende Fragen sparen und davon ausgehen könnt, dass Ihr Euch und Euren Eltern bei den durchaus stattfindenen Kontrollen ansonsten erhebliche Probleme einhandelt:

* Jugendliche ab 14 Jahre dürfen bis 24:00 Uhr die Konzerte ohne Erziehungsberechtigten besuchen.
* Aufgrund der genehmigten Anwesenheit Jugendlicher ab 16 Jahre auf dem Campingplatz wird Jugendlichen ab 16 Jahre auch nach Mitternacht die Anwesenheit bei den Konzerten gestattet.
* Wichtig ist, dass das Zelten grundsätzich erst ab 16 Jahre erlaubt ist! Eine im Jugendschutz vorgesehene Erziehungsbeauftragung ist ausdrücklich ausgeschlossen!
 
* Jugendliche ab 14 Jahre dürfen bis 24:00 Uhr die Konzerte ohne Erziehungsberechtigten besuchen. Wichtig ist, dass das Zelten grundsätzich erst ab 16 Jahre erlaubt ist! Eine im Jugendschutz vorgesehene Erziehungsbeauftragung ist ausdrücklich ausgeschlossen!

ich darf also bis um 12 zu den konzerten gehn, darf da aber nicht zelten oder wie?
 
Du hast es doch schon selbst zitiert:

Eine im Jugendschutz vorgesehene Erziehungsbeauftragung ist ausdrücklich ausgeschlossen!
 
Bliebe wohl nur eine Jugendherberge, und die sind hoffnungslos ausgebucht, vermute ich jetzt einfach mal...
 
Also ich bezweifel auch, dass man da überhaupt irgendwann mal gefragt wird!
Wurde schonmal einer der heir anwesenden nachm ausweis gefragt? :?:
 
the_Clarence schrieb:
Naja, aber die wahrscheinlichkeit nachm Ausweiß gefragt zu werden is doch eh ziemlich gering.
ich mein, da laufen ziemlich viele 14 oder 15-jährige aufm Campingplatz rum.

Das is schon so ja. Ich habs schon paar mal wiederholt: Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist klein. Aber wenn, dann ist der Schaden recht gross. Einerseits ist das Bändchen weg, andererseits droht den Eltern noch eine rechte Busse wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Das sollte einfach gesagt werden, schlussendlich ist's dein Bier, was du mit dieser Information machst.
 
Da hast natürlich recht. Aber ich denk mal, wenn ma sich normal aufführt (also kein Komasaufen, den Secs nicht blöd anreden, sich einfach "normal verhalten,...) is die Chance eben sehr gering. Liegt eben bei jedem selbst ein gewisses Risiko einzugehen. Ich verhalt mich da mehr nach dem Motto: "Scheiß da nix, dann feid da nix!" ;)
 
Ich hab noch nie mitbekommen dass ein Ausweis kontrolliert wurde.
Wusste nichmal was von der Regelung, weil ich schon oft 12 oder 13 jährige beim Camping getroffen hab. Dachte des ging.